Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH für den Erwerb von Tickets und Zusatzleistungen durch Vertriebs- und Kooperationspartner
Stand: August 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH für den Erwerb von Tickets für Musicals der Stage Entertainment-Gruppe ("Tickets") (s. Ziffer 3) und Zusatzleistungen (s. Ziffer 4) durch Vertriebs- und Kooperationspartner" ("AGB") gelten für alle Buchungen von Tickets und Zusatzleistungen, die ein Vertriebs- und Kooperationspartner (Ziffer 1.2) über die Vertriebskanäle (Ziffer 5) tätigt.
1.2 Der Vertrieb von Tickets und Zusatzleistungen gemäß diesen AGB erfolgt ausschließlich gegenüber Wiederverkäufern, Firmenkunden oder sonstigen zugelassenen Partnern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und denen von SEMS nach vorheriger Registrierung als Kunde eine Agenturnummer erteilt worden ist ("Vertriebs- und Kooperationspartner"). Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung.
2. Abweichende AGB des Vertriebs- und Kooperationspartners
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertriebs- und Kooperationspartners erkennt SEMS nicht an, es sei denn, SEMS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Vertrieb von Tickets für Stage-Musicals
3.1 Die Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH ("SEMS") vertreibt Tickets über die Vertriebskanäle gemäß nachfolgender Ziffer 5 an Vertriebs- und Kooperationspartner im Wege der Verkaufskommission im eigenen Namen und für fremde Rechnung der Stage Entertainment Produktionsgesellschaft m.b.H. ("SEP").
3.2 SEMS handelt im Zusammenhang mit der Buchung von Tickets abhängig vom gewählten Vertragskanal (Ziffer 5) entweder (i) selbst durch eigene Mitarbeiter oder (ii) durch die Ticket Online Sales & Service Center GmbH ("TOSS") und deren Mitarbeiter, die insoweit im fremden Namen und auf fremde Rechnung der SEMS (in ihrer Eigenschaft als Verkaufskommissionärin) tätig werden.
4. Vertrieb von Zusatzleistungen
4.1 Die SEMS vertreibt in Vertretung der betreffenden Betreibergesellschaften der Theater der Stage Entertainment-Gruppe ("Theatergesellschaften") über die Vertriebskanäle gemäß nachfolgender Ziffer 5 an Vertriebs- und Kooperationspartner im Namen und für fremde Rechnung der betreffenden Theatergesellschaft gastronomische Leistungen, Theaterführungen und Merchandisingartikel (zusammen "Zusatzleistungen").
4.2 SEMS handelt im Zusammenhang mit der Buchung von Zusatzleistungen abhängig vom gewählten Vertriebskanal (Ziffer 5) entweder (i) selbst durch eigene Mitarbeiter als Bevollmächtigte der betreffenden Theatergesellschaft oder (ii) durch die TOSS und deren Mitarbeiter, die insoweit in Untervollmacht von SEMS im fremden Namen und für fremde Rechnung der betreffenden Theatergesellschaft tätig werden.
5. Vertriebskanäle
5.1 Der Vertrieb von Tickets oder Zusatzleistungen erfolgt ausschließlich über folgende Vertriebskanäle:
(a) Buchung über die Buchungstelefonnummer der SEMS;
(b) Buchung über die Buchungstelefonnummern der TOSS;
(c) Buchung über die Buchungs-E-Mail-Adressen der SEMS;
(d) Buchung via SEMS als sog. Selbstbucher über einen direkten Zugang (mittels Citrix) zum Ticketvertriebssystem ELEKTRA, sofern ein Zugang zu ELEKTRA für den einzelnen Vertriebs- und Kooperationspartner eingerichtet ist
(e) Buchung via SEMS als sog. Selbstbucher über einen API-Zugang (eine direkte technische Schnittstelle) zum Ticketvertriebssystem ELEKTRA, sofern ein API-Zugang zu ELEKTRA für den einzelnen Vertriebs- und Kooperationspartner eingerichtet ist (die Vertriebskanäle gemäß vorstehenden lit. (a) bis (e) im Folgenden zusammen die "Vertriebskanäle").
5.2 Die Buchungstelefonnummern von SEMS und TOSS sowie die Buchungs-E-Mail-Adresse der SEMS werden über "www.stage-business.de" oder in der jeweiligen Angebotskommunikation mitgeteilt. Einzelne Vertriebskanäle können ggf. nur für bestimmte Gruppen von Vertriebs- und Kooperationspartnern zur Verfügung stehen.
6. Vertragsschluss
6.1 Im Falle der Buchung von Tickets durch den Vertriebs- und Kooperationspartner kommt zwischen SEMS und dem Vertriebs- und Kooperationspartner jeweils ein Vertrag über den Ticketerwerb zustande. Tickets verbleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der SEP. Der Vertriebs- und Kooperationspartner erwirbt die Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
6.2 Im Falle der Buchung von Zusatzleistungen durch den Vertriebs- und Kooperationspartner kommt zwischen der betreffenden Theatergesellschaft und dem Vertriebs- und Kooperationspartner jeweils ein Vertrag über den Erwerb der Zusatzleistungen zustande. Der Vertriebs- und Kooperationspartner erwirbt die Zusatzleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
6.3 Der Vertragsschluss erfolgt in den Fällen von Ziffer 6.1 und 6.2 abhängig von dem gewählten Vertriebskanal wie folgt:
(a) Bei Buchung via SEMS über die SEMS-Buchungstelefonnummer (oben Ziffer 5(a)): Der Vertriebs- und Kooperationspartner gibt über die SEMS-Buchungstelefonnummer ein Angebot zum Erwerb des Tickets und/oder der Zusatzleistungen zu den von SEMS zuvor auf Anfrage des Vertriebs- und Kooperationspartners telefonisch mitgeteilten Konditionen ab. Der Vertrag kommt durch die telefonische Annahme des Angebotes durch SEMS – im Falle des Erwerbs von Tickets im eigenen Namen und im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen im fremden Namen der betreffenden Theatergesellschaft – zustande. Die Annahme des Angebots wird durch SEMS per E-Mail unter Mitteilung einer zugeteilten Buchungsnummer und Bestätigung der Einzelheiten der getätigten Buchung (Tickets, Zusatzleistungen, Kaufpreis, Gebühren) bestätigt.
(b) Bei Buchung via TOSS über die TOSS-Buchungstelefonnummern (oben Ziffer 5(b)): Der Vertriebs- und Kooperationspartner gibt über die TOSS-Buchungstelefonnummer ein Angebot zum Erwerb des Tickets und/oder der Zusatzleistungen zu den von TOSS zuvor auf Anfrage des Vertriebs- und Kooperationspartners telefonisch mitgeteilten Konditionen ab. Der Vertrag kommt durch die telefonische Annahme des Angebotes durch TOSS – im Falle des Erwerbs von Tickets im fremden Namen von SEMS und im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen im fremden Namen der betreffenden Theatergesellschaft – zustande. Die Annahme des Angebots wird durch TOSS per E-Mail unter Mitteilung einer zugeteilten Buchungsnummer und Bestätigung der Einzelheiten der getätigten Buchung (Tickets, Zusatzleistungen, Kaufpreis, Gebühren) bestätigt.
(c) Bei Buchung via SEMS per E-Mail (oben Ziffer 5(c)): Der Vertriebs- und Kooperationspartner gibt per E-Mail an die Buchungs-E-Mail-Adresse der SEMS ein Angebot zum Erwerb des Tickets und/oder der Zusatzleistungen zu den von SEMS zuvor auf Anfrage des Vertriebs- und Kooperationspartners per E-Mail mitgeteilten Konditionen ab. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes per E-Mail durch SEMS – im Falle des Erwerbs von Tickets im eigenen Namen und im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen im fremden Namen der betreffenden Theatergesellschaft – zustande. Die Annahme des Angebots durch SEMS per E-Mail erfolgt unter Mitteilung einer zugeteilten Buchungsnummer und Bestätigung der Einzelheiten der getätigten Buchung (Tickets, Zusatzleistungen, Kaufpreis, Gebühren).
(d) Bei Buchung via SEMS als Selbstbucher über einen direkten Zugang zu ELEKTRA (oben Ziffer 5(d)): Der Vertriebs- und Kooperationspartner gibt ein Angebot zum Erwerb des Tickets und/oder der Zusatzleistungen zu den systemseitig von SEMS hinterlegten Bedingungen ab, indem er die Buchung in die Buchungsmaske des Ticketvertriebssystems ELEKTRA eingibt und den Button "Buchen" anklickt. Die Annahme des Angebots durch SEMS erfolgt unter Mitteilung einer zugeteilten Buchungsnummer und Bestätigung der Einzelheiten der getätigten Buchung (Tickets, Zusatzleistungen, Kaufpreis, Gebühren) durch Anzeige einer Buchungsübersicht in ELEKTRA am Ende des Buchungsvorgangs. Der Vertrag kommt im Falle des Erwerbs von Tickets zwischen dem Vertriebs- und Kooperationspartner und SEMS und im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen zwischen dem Vertriebs- und Kooperationspartner und der betreffenden Theatergesellschaft zustande.
(e) Bei Buchung via SEMS als Selbstbucher über einen API-Zugang zu ELEKTRA (oben Ziffer 5(e)): Der Vertriebs- und Kooperationspartner gibt ein Angebot zum Erwerb des Tickets und/oder der Zusatzleistungen zu den systemseitig von SEMS hinterlegten Bedingungen ab, indem das technische System des Partners die Buchung durch einen POST-Aufruf des API-Endpunktes „/orders“ an das Ticketvertriebssystem ELEKTRA übermittelt. Die Annahme des Angebots durch SEMS erfolgt durch Übermittlung einer zugeteilten Buchungsnummer durch das Ticketvertriebssystem ELEKTRA an das technische System des Kunden. Der Vertrag kommt im Falle des Erwerbs von Tickets zwischen dem Vertriebs- und Kooperationspartner und SEMS und im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen zwischen dem Vertriebs- und Kooperationspartner und der betreffenden Theatergesellschaft zustande.
7. Voucher für Tickets
7.1 SEMS bietet ausgewählten Vertriebs- und Kooperationspartnern aufgrund besonderer Vereinbarung die Möglichkeit, für erworbene Tickets Voucher auszustellen, die die erforderlichen Ticketinformation sowie einen entsprechenden QR-Code enthalten. Ein Voucher berechtigt den Inhaber die entsprechende Vorstellung zu besuchen..
7.2 Der Vertriebs- und Kooperationspartner darf Voucher nur ausstellen, wenn zuvor unter Angabe der Voucher-Nummer gemäß Ziffer 3, 6.1 und 6.3 mit SEMS ein Vertrag über den Erwerb der Tickets geschlossen worden ist und die Voucher die von SEMS vorgegebenen Ticketinformationen sowie den entsprechenden QR-Code lesbar enthalten.
8. Preise für Tickets und Zusatzleistungen sowie Preisbestandteile
8.1 Bei der Buchung von Tickets werden neben dem Ticketpreis eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von bis zu 15 % des Ticketpreises sowie weitere ticketbezogene Gebühren (zusammen "Gebühren") erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Der Ticketpreis und die erhobenen Gebühren werden dem Vertriebs- und Kooperationspartner abhängig vom gewählten Vertriebskanal vor Abgabe seiner Buchungserklärung (Angebot) mitgeteilt oder angezeigt.
8.2 Bei der Buchung von Zusatzleistungen wird der Preis dem Vertriebs- und Kooperationspartner jeweils abhängig vom gewählten Vertriebskanal vor Abgabe seiner Buchungserklärung (Angebot) mitgeteilt oder angezeigt. Die Preise für Zusatzleistungen enthalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer.
9. Zahlungsmodalitäten
9.1 Der Gesamtpreis der Buchung inklusive aller Gebühren ist nach Buchung und Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
9.2 Die Zahlung ist mit der oder (bei mehreren anwendbaren Zahlungsarten) einer der im Rahmen des Buchungsvorgangs angezeigten oder mitgeteilten Zahlungsarten zu leisten. Bei Zahlung mittels Überweisung ist auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
10. Ermäßigungsnachweise, Kinder bis zu drei Jahren
10.1 Für Tickets mit ermäßigtem Ticketpreis sind Ermäßigungsnachweise wie z.B. Studentenausweise, Personalausweise als Altersnachweis für Senioren, Ausweise im Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung sind (ggf. nebst Personalausweis) an der Einlasskontrolle vorzuweisen. Die Ermäßigungsberechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Wird der Ermäßigungsnachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Ticketpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Erfolgt keine Nachentrichtung, wird der Zugang zu der Veranstaltung nicht gestattet; der entrichtete Ticketpreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
10.2 Kindern im Alter von bis zu drei Jahren ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Theaters untersagt. Soweit dieses Verbot von dem Besucher der Stage-Veranstaltung missachtet wird, behalten sich die Theatergesellschaften vor, das Kind nebst der zuständigen Begleitperson der Vorstellung zu verweisen. Der entrichtete Ticketpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
10.3 Der Vertriebs- und Kooperationspartner verpflichtet sich, die vorstehenden Bedingungen dieser Ziffer 10 jedem Endabnehmer von Tickets mitzuteilen.
11. Versand
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Tickets und Voucher für Zusatzleistungen dem Vertriebs- und Kooperationspartner nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr nach Wahl der SEMS digital als PDF-Datei oder mit der Post zugesandt.
12. Rückgabe und Umtausch von Tickets oder Zusatzleistungen sowie Ticketverlust
12.1 Die Rückgabe und/oder der Umtausch von gebuchten Tickets und Zusatzleistungen ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 12.2 ausgeschlossen.
12.2 Muss eine Aufführung ausfallen, tauscht SEMS gebuchte Tickets gegen verfügbare Tickets der gleichen Preiskategorie und gebuchte Voucher für Theaterführungen und/oder gastronomische Zusatzleistungen in Voucher für entsprechende Theaterführungen und/oder gastronomische Zusatzleistungen für einen anderen Aufführungstag um oder erstattet den Ticketpreis nebst Gebühren gegen Rückgabe der Tickets bzw. den Preis der Theaterführungen und/oder der gastronomischen Zusatzleistungen gegen Rückgabe der Voucher. Ein Umtausch- oder Rückgabeverlangen muss von dem Vertriebs- und Kooperationspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach dem Ausfall der Aufführung in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber SEMS erklärt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
12.3 Sofern vor dem geplanten Tag einer Aufführung feststeht, dass die Aufführung ausfällt, wird SEMS den Vertriebs- und Kooperationspartner und der Vertriebs- und Kooperationspartner die jeweiligen Endabnehmer von Tickets über den Ausfall in Kenntnis setzen.
12.4 Eine Erstattung des Ticketpreises, der Gebühren und/oder die Aushändigung von Ersatztickets bei Verlust von Tickets ist ausgeschlossen.
13. Haftung und Schadensersatz
13.1 Für eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften SEMS und SEP gegenüber dem Vertriebs- und Kooperationspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Für sonstige Pflichtverletzungen, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit (s. hierzu Ziffer 13.1) bestehen, gilt: (a) Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften SEMS und SEP gegenüber dem Vertriebs- und Kooperationspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. (b) Für eine einfach fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, (Kardinalpflichten) durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften SEMS und SEP nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt; außerdem wird die Haftung für Verzugsschäden auf das Höhere von EUR 40,00 (Mindestpauschale der Zahlungsverzugsrichtlinie) oder 5 % des vereinbarten Preises begrenzt. (c) Für eine einfach fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten und/oder nicht vertragswesentlichen Pflichten durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von SEMS und SEP ausgeschlossen.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. 14.2 Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Hamburg. 15. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und ihrer Durchführung ist Hamburg. * * * * *
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) zur Nutzung von Werbematerialien der Stage Entertainment GmbH und der mit dieser verbundenen Unternehmen und Lizenzpartner (im Folgenden „Stage Entertainment“ genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) zur Nutzung von Werbematerialien der Stage Entertainment GmbH und der mit dieser verbundenen Unternehmen und Lizenzpartner (im Folgenden „Stage Entertainment“ genannt).
Stage Entertainment bietet Nutzern (nachfolgend „User“) der Internetseite www.stage-entertainment.de/vertriebsportal/download-center in diesem Downloadcenter die Möglichkeit, Bilder, Texte, Videos und Logos (im Folgenden „die Werbematerialien" genannt) zu den Bedingungen und mit den Maßgaben dieser AGB herunterzuladen:
1. Stage Entertainment hält an den Werbematerialien die erforderlichen Rechte, damit die in diesen AGB genannten Rechte gewährt werden können. Durch das Herunterladen der Werbematerialien gehen weder das Eigentum an diesen, noch die damit verbundenen Rechte am geistigen Eigentum an den Werbematerialien auf den User über. Der User darf die Werbematerialien nicht weitergeben, vertreiben, verkaufen, verleihen, vermieten oder unterlizenzieren.
2. Stage Entertainment erteilt dem User unter den in diesen AGB geregelten Bedingungen ein jederzeit widerrufliches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Werbematerialien zu den in diesen AGB geregelten Zwecken (Ziffer 3.) und für die in diesen AGB geregelte Dauer (Ziffer 9.).
3. Die Werbematerialien dürfen ausschließlich für Medienproduktionen/Werbemittel verwendet werden, die den direkten Vertrieb bzw. die direkte Bewerbung von Stage Entertainment-Produktionen durch den User zum Inhalt haben. Die Werbematerialien dürfen daher insbesondere nicht für die Bewerbung von Konkurrenz-Produkten oder ein generisches Entertainment-Angebot verwendet werden. Werbematerialen dürfen darüber hinaus weder in pornografischem, diffamierendem oder irreführendem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als beleidigend, obszön oder illegal zu erachten sein könnte, genutzt werden.
4. Stage behält sich ausdrücklich vor, einzelne Werbematerialien für bestimmte Nutzungsarten (z.B. Internet, Katalog o.ä.) zu sperren bzw. auf ganz bestimmte Nutzungsarten zu beschränken. Die Sperrungen bzw. Beschränkungen finden sich gegebenenfalls bei den einzelnen Werbemitteln und sind seitens des Users zwingend zu beachten und einzuhalten.
5. Alle Werbematerialien sind urheberrechtlich bzw. markenrechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass ein Verstoß gegen die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte eine Verletzung von Schutzrechten darstellt, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Stage Entertainment zur Folge haben. Zudem können derartige Rechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt und belangt werden.
6. Die Werbematerialien dürfen inhaltlich nicht bearbeitet oder anderweitig umgestaltet werden. Eine formale Bearbeitung oder Umgestaltung ist nur gestattet, sofern und soweit dieses aus technischen Gründen bei der Werbemittelproduktion unumgänglich ist, wobei seitens des Users die durch die CI-Richtlinien der jeweiligen Produktionen festgelegten Vorgaben als Grenzen des formalen Bearbeitungsrechts zu beachten und einzuhalten sind. Die CI-Richtlinien der einzelnen Produktionen sind im Downloadcenter abrufbar. Weiterhin ist zwingend zu beachten, dass es untersagt ist, Bilder in einem digitalen Format oder für eine digitale Anwendung mit einer größeren Bildauflösung als 800 x 800 px darzustellen. Ein geändertes Werbemittel ist vor erstmaliger Nutzung der Stage Entertainment durch Übersendung per E-Mail an den jeweiligen Ansprechpartner zur Freigabe vorzulegen. Die Verwendung eines geänderten Werbemittels ohne ausdrückliche, schriftliche bzw. per E-Mail erteilte Freigabe der Stage Entertainment stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar. Sofern von Stage Entertainment im Einzelfall vorher nicht genehmigt wurde, ist die Erstellung und Nutzung von „Standbilder“ aus Videomaterial, untersagt.
7. Der User ist verpflichtet, das Werbematerial ausschließlich unter Wiedergabe des bei dem Werbematerial jeweils angegebenen, konkreten Urheberhinweises („Copyright by…" bzw. „© ……") zu verwenden. Sollte an einem Werbemittel kein Urheberhinweis angebracht sein, so ist der User seinerseits verpflichtet, an dem Werbemittel bei der Verwendung einen Urheberhinweis wie folgt anzubringen:© Stage Entertainment GmbH. Urheberhinweise sind so zu gestalten, dass diese in jedem Fall mit bloßem Auge deutlich und leicht erkennbar lesbar sind.
8. Der User verpflichtet sich, ausschließlich jeweils aktuell herunterladbare Werbematerialen in seinen Werbemitteln zu verwenden. Der User ist daher verpflichtet, regelmäßig (mindestens jedoch einmal monatlich) sowie vor jeder Produktion eines neuen Werbemittels das Downloadcenter zu besuchen, um sich zu vergewissern, ob das von ihm verwendete Werbemittel aktuell noch zum Download angeboten wird. Sollte er dabei feststellen, dass das von ihm verwendete Werbematerial ersatzlos aus dem Downloadcenter entfernt wurde, so hat er jegliche Nutzung dieses Werbematerials unverzüglich einzustellen. Sollte er feststellen, dass das von ihm genutzte Werbematerial aktualisiert bzw. ersetzt wurde, so hat er das bisher genutzte Werbematerial unverzüglich durch das aktuelle Werbematerial zu ersetzen. Eine Nutzung nicht aktueller Werbematerialen durch den User ist untersagt. Für die Nutzung nicht aktueller Werbematerialien haftet allein der User. Insbesondere ist der User verpflichtet, jede von ihm betriebene Internet-Präsenz laufend auf deren Aktualität und Konformität mit diesen AGB zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Stage Entertainment übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Werbemittel den Anforderungen des Users genügen oder dass diese ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
9. Die Nutzungsrechteinräumung für ein heruntergeladenes Werbemittel beginnt mit dem Download durch den User und endet, sofern mindestens einer der folgenden Fälle eintritt:
a. In dem Augenblick, in dem das heruntergeladene Werbemittel nicht mehr zum Download angeboten wird bzw. durch ein anderes ersetzt wurde.
b. In dem Augenblick, in dem seitens des Users im Zusammenhang mit der Verwendung des Werbematerials ein Verstoß gegen eine Bestimmung diese AGB begangen wird.
c. In dem Augenblick, in dem Stage die Nutzungserlaubnis gegenüber dem User mit einer angemessenen Umsetzungsfrist widerruft.
d. In dem Augenblick in dem Stage den User von der Nutzung des Downloadcenters ausschließt.
10. Im Falle einer wie auch immer gearteten Beendigung der Nutzungsrechtseinräumung ist der User verpflichtet die Verwendung des Werbematerials zu unterlassen und das Werbematerial, Kopien davon, jeden mobilen oder physischen Datenträger, auf der das Werbematerial gespeichert ist, zu vernichten, das Werbematerial von seinen Speichermedien zu entfernen, und Stage Entertainment schriftlich zu bestätigen, dass alle diese Ansprüche erfüllt wurden. Dies gilt auch für digital gespeicherte Werbematerialien auf Festplatten, Clouds oder anderen Medien. Die vorgenannten Forderungen sind nach Erlöschen der Nutzungsgenehmigung unverzüglich und unaufgefordert zu erfüllen, sofern und soweit Stage Entertainment nicht im Einzelfall schriftlich eine angemessene Aufbrauchfrist gewährt hat.
11. Stage Entertainment ist berechtigt, nach eigenem Ermessen:
a. die Anzahl der Downloads aus dem Downloadcenter zu tracken,
b. dem User die Nutzungserlaubnis für Werbematerial durch Widerruf zu entziehen, wobei im Falle eines Widerrufs, zu dem der User keinen Anlass geboten hat, dem User regelmäßig eine Frist zum Verbrauch bereits gedruckter Werbemittel einzuräumen ist,
c. den User im Falle einer Verletzung dieser AGB von der Nutzung des B2B-Portals der Stage Entertainment sowie einer Neuanmeldung zu diesem auszuschließen.
12. Der User haftet für eine von ihm unter Verstoß gegen diese AGB und/oder ein Gesetz vorgenommene Verwendung von Werbematerialien ausschließlich selbst und stellt Stage Entertainment von allen Ansprüchen frei, die gegen Stage Entertainment in einem solchen Zusammenhang geltend gemacht werden. Weiterhin ersetzt der User Stage Entertainment jedweden Schaden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, der Stage in einem solchen Zusammenhang entsteht.
13. Schadenersatzansprüche des Users im Zusammenhang mit der Verwendung der Werbematerialien gegen Stage Entertainment sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Users. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Stage Entertainment
14. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Stage Entertainment und dem User im Zusammenhang mit der Benutzung der Werbematerialien und/oder diesen AGB ergeben, ist Hamburg, sofern der User Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall darauf verständigen, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 27.01.2023